
ONLINE oder in PRÄSENZ
Fortbildung
"Grundlagen machtkritischer und diskriminierungssensibler Sozialer Arbeit"

PROFIL.
Die Fortbildung vermittelt Fachkräften Grundlagen für eine machtkritische und diskriminierungssensible Praxis in der Sozialen Arbeit und angrenzenden professionellen Handlungsfeldern. Sie erschließt gesellschaftliche Macht- und Diskriminierungsverhältnisse, die Bedeutung professioneller Normalitätsannahmen und die methodische Berücksichtigung dieser Zusammenhänge in Fallverstehen, Kommunikation und institutionellem Handeln.
Soziale Arbeit nimmt gegenüber den Menschen, mit denen sie arbeitet, eine machtvolle Position ein. Fachkräfte beraten, begleiten, schützen und intervenieren. Sie bewerten Lebenssituationen, dokumentieren persönliche Verhältnisse und wirken an Entscheidungen mit, die Zugänge zu Unterstützung, Teilhabe und Selbstbestimmung beeinflussen. Ihre Einschätzungen entstehen innerhalb gesellschaftlicher Wissensordnungen, institutioneller Aufträge und eigener Erfahrungszusammenhänge. Machtkritik bedeutet, diese Voraussetzungen und die Folgen des eigenen Handelns fachlich zu prüfen.
Ausgehend vom Verständnis Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession behandelt die Fortbildung Diskriminierung nicht allein als individuelles Vorurteil, sondern als gesellschaftliches, institutionelles und wissensbezogenes Verhältnis. Zentrale Gegenstände sind Klassismus, Rassismus, Sexismus, Adultismus, Ableismus, Antisemitismus und Queerfeindlichkeit sowie ihr intersektionales Zusammenwirken.
Über die begriffliche Einführung hinaus setzt die Fortbildung zwei Schwerpunkte:
Professionelle Wahrnehmung und fachliche Selbstreflexion. Fachwissen allein gewährleistet keine diskriminierungssensible Einschätzung. Maßgeblich ist, welche Erfahrungen wahrgenommen werden, welche Normalitätsvorstellungen die Bewertung prägen und wessen Aussagen fachliches Gewicht erhalten. Das für unsere Arbeit konzipierte und eingesetzte Awareness-Gap-Modell dient der systematischen Auseinandersetzung mit diesen Wahrnehmungslücken. Es berücksichtigt, dass Fachkräfte nicht jede Lebensrealität aus eigener Erfahrung kennen können, ihre Einschätzungen aber dennoch auf die Grenzen des eigenen Wissens prüfen müssen. Die Reflexion von Privilegien, Deutungsmacht und institutionellen Vorannahmen wird deshalb als Bestandteil professioneller Verantwortung behandelt.
Methodische Einordnung und Handlungspraxis. Die Analyse von Machtverhältnissen wird mit konkreten Aufgaben Sozialer Arbeit verbunden: der Entwicklung überprüfbarer Arbeitshypothesen, der Gestaltung von Beratungsgesprächen, dem Umgang mit Diskriminierungserfahrungen und diskriminierenden Aussagen sowie der Formulierung von Berichten und Hilfeplanungen. Psychologische Perspektiven auf Wahrnehmung, Scham, Stress und Schutzreaktionen ergänzen die gesellschaftliche und institutionelle Analyse. Ziel ist eine fachlich begründete Praxis, die soziale Bedingungen berücksichtigt, Zuschreibungen überprüft und notwendige Grenzen transparent kommuniziert.
Die Fortbildung schließt nach vollständiger Teilnahme mit einer FIFSI-Teilnahmebescheinigung ab.

AUF EINEN
BLICK.
Umfang: 2 Tage · 16 UE à 45 Min.
Format: Online oder in Präsenz
Zeiten: 09:00 – 16:30 Uhr
Gruppengröße: max. 16 Teilnehmende
Termine: Siehe Terminübersicht
Methodik: Fachimpulse, Selbstreflexion, Fallarbeit und Kommunikationsübungen
Abschluss: FIFSI-Teilnahmebescheinigung
Materialien: Fortbildungsbegleitende Arbeitsmaterialien und Präsentationsfolien zur Nachbereitung und fachlichen Vertiefung
Kosten: 350€
Kursleitung: Shiraz Maysum M.A.
CURRICULUM.
Vier aufeinander aufbauende Blöcke führen von Macht, Normalität und Diskriminierungsverhältnissen als Grundlagen professioneller Wahrnehmung zur Anwendung auf Fallverstehen, Kommunikation und Handlungspraxis.
Tag 1 — Macht, Normalität und Diskriminierungsverhältnisse
Block 1 — Machtkritik, Normalität und professionelle Deutungsmacht
Der erste Block verortet Soziale Arbeit als machtvolle Praxis. Erarbeitet werden Macht, Machtkritik, Normalität, Deutungsmacht, Bias, Privilegien und epistemische Gewalt. Untersucht wird, welche Vorstellungen von Kooperation, Gefährdung, Belastbarkeit, Bildung, Sprache, Familie und Lebensführung fachliche Wahrnehmungen und Bewertungen prägen.
Professionelle Macht wird anhand von Beziehungen, Wissen, Ressourcen und institutionellen Entscheidungen untersucht. Sie kann Handlungsspielräume eröffnen, Rechte schützen und Grenzen sichern, aber auch Zugänge erschweren, Abhängigkeiten verstärken und Lebenssituationen durch festschreibende Deutungen verengen. Die Verbindung von Wahrnehmung, Kategorisierung, Dokumentation und Entscheidung verdeutlicht die institutionelle Wirkung fachlicher Einschätzungen.
Das doppelte und dreifache Mandat sowie Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession bilden weitere Gegenstände. Menschenrechte dienen als Prüfmaßstab für Beteiligung, Selbstbestimmung, Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit und Nachvollziehbarkeit. Organisatorische Verbindlichkeit allein begründet keine fachliche Legitimität institutioneller Aufträge.
Einzelreflexionen und Fallbezüge erschließen eigene Normalitätsannahmen, gesellschaftliche Positioniertheit und professionelle Deutungsmacht.
Block 2 — Diskriminierungsverhältnisse und intersektionale Perspektiven
Der zweite Block behandelt Klassismus, Rassismus, Sexismus, Adultismus, Ableismus, Antisemitismus und Queerfeindlichkeit sowie weitere Formen struktureller Ungleichheit. Ihre Besonderheiten und individuellen, institutionellen und strukturellen Wirkungsweisen werden eingeordnet.
Intersektionalität erschließt ihr Zusammenwirken: wie soziale Lage, zugeschriebene Zugehörigkeiten, Sorgeverantwortung und institutionelle Zugangsbedingungen Lebenssituationen prägen, ohne Konstellationen auf einzelne Merkmale zu reduzieren oder Diskriminierungsverhältnisse gleichzusetzen.
Die Anerkennung von Wissen und Erfahrung wird daraufhin untersucht, wann Aussagen als glaubwürdig gelten, Selbstdeutungen übergangen oder durch professionelle Erklärungen ersetzt werden.
Das Awareness-Gap-Modell nach Maysum/FIFSI beschreibt die Differenz zwischen erlebter Wirklichkeit und professionell zugänglicher Wahrnehmung. Erfahrungsdistanz, Normalitätsannahmen und institutionelle Filter werden als Ursachen möglicher Wahrnehmungslücken untersucht. Fallarbeit bezieht diese Perspektive auf Kommunikation, Fallverstehen und die Zugänglichkeit professioneller Methoden.
Tag 2 — Fallverstehen, Kommunikation und professionelle Handlungspraxis
Block 1 — Machtkritisches Fallverstehen und methodische Einordnung
Der zweite Tag beginnt mit der Reflexion eigener Privilegien und unterschiedlicher Ressourcenzugänge und Handlungsmöglichkeiten. Komplexitätsreduktion, Kategorisierung, automatische Bewertungen, Bestätigungstendenzen und sich selbst bestätigende Erwartungen werden als Einflüsse auf professionelle Urteile untersucht. Zeitdruck und hohe Fallbelastung können Deutungen zusätzlich verengen und verfestigen.
Im Zentrum steht die Unterscheidung von Beobachtung, Interpretation, Bewertung und Zuschreibung. Multiperspektivisches Fallverstehen verbindet fachliche Einordnung und institutionellen Auftrag mit der Selbstdeutung der betroffenen Person. Berücksichtigt werden soziale und materielle Bedingungen, Diskriminierungserfahrungen sowie professionelle Erwartungen und Interaktionen.
Psychologische Perspektiven auf Scham, Stress und Schutzreaktionen ergänzen die Analyse. Rückzug, Vermeidung, Widerspruch oder Anpassung werden auf Funktionen und vorausgehende Belastungen untersucht, statt unmittelbar als Defizite eingeordnet zu werden. Alternative Erklärungen bleiben vorläufige Hypothesen.
Die Matrix machtkritischen Fallverstehens umfasst Beobachtung, Selbstdeutung, Kontext, Funktion und Belastung, professionellen Anteil sowie Hypothesenprüfung. Arbeitshypothesen werden anhand von Belegen, Gegenbelegen, Informationsbedarf, Prüfwegen und möglichen Folgen einer Fehleinschätzung bearbeitet. Ergebnis sind eine vorläufige Arbeitshypothese, eine benannte Wahrnehmungslücke und ein nächster Klärungsschritt.
Block 2 — Kommunikation, professionelle Sprache und fachliche Selbstverortung
Der abschließende Block unterscheidet Diskriminierungsberichte und diskriminierende Aussagen hinsichtlich Gesprächsauftrag, Schutzbedarf und angemessener Intervention.
Bei Diskriminierungsberichten stehen die Anerkennung des Erlebens, die Klärung von Geschehen und Kontext sowie der Unterstützungsbedarf im Mittelpunkt. Anerkennung wird von abschließender rechtlicher oder institutioneller Bewertung unterschieden. Weitere Gegenstände sind Transparenz über Vertraulichkeit und Handlungspflichten, Entscheidungsspielräume und nächste Schritte.
Bei diskriminierenden Aussagen geht es um die Benennung konkreter Abwertungen, Verantwortungsübernahme und den Schutz Betroffener. Reflexion soll ermöglicht werden, ohne Diskriminierung zu verharmlosen oder Menschenwürde und Gleichwertigkeit zur Verhandlung zu stellen.
Eine Kommunikationsmatrix verbindet Machtreflexion, mögliche Beschämung, Schutzreaktionen und fachliche Klarheit. Ergänzend werden die Kommunikation von Sorge, Grenzen und institutionellen Aufträgen sowie Sprache in Dokumentation und Hilfeplanung bearbeitet. Abschließend entwickeln die Teilnehmenden eine fachliche Selbstverortung und konkrete Praxisvorhaben.
WEITERES.
ZIELGRUPPE.
Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Sozialen Arbeit, Psychologie und angrenzender Handlungsfelder:
- Fachkräfte in beratenden, pädagogischen und psychosozialen Tätigkeitsfeldern
- Fachkräfte, die Unterstützungsbedarfe bestimmen und Menschen in Hilfeprozessen begleiten
- Mitarbeitende, die Berichte, Stellungnahmen und Hilfeplanungen verfassen oder an Fallbesprechungen mitwirken
- Fachkräfte, die Diskriminierungserfahrungen aufnehmen und diskriminierende Aussagen in professionellen Zusammenhängen bearbeiten
- Leitungskräfte mit Verantwortung für fachliche Standards, Teamprozesse und institutionelle Rahmenbedingungen
TEILNAHMEVORAUSSETZUNG.
- Bereitschaft zur Reflexion eigener Wahrnehmungen, Normalitätsannahmen und professioneller Deutungen
- Bereitschaft zur gemeinsamen Bearbeitung von Fallbeispielen und beruflichen Handlungssituationen
- Vertraulicher Umgang mit den in der Fortbildung eingebrachten Praxisbezügen und persönlichen Erfahrungen
Die Fortbildung ist als Grundlagenangebot angelegt. Zentrale Begriffe, theoretische Perspektiven und methodische Zugänge werden gemeinsam erarbeitet. Bei Fragen zur fachlichen Passung wenden Sie sich gerne an uns.
DOZENT:INNEN.
Kursleitung:
Shiraz Maysum M.A. (er/ihm) - Verantwortet Konzeption und Durchführung der Fortbildung. Arbeitsschwerpunkte: machtkritische und diskriminierungssensible Soziale Arbeit, Antirassismus, Feminismus, politische Bildung und Professionsethik. In der Fortbildung verbindet er gesellschaftliche und institutionelle Machtanalyse mit psychologischen Perspektiven auf Wahrnehmung, Urteilsbildung und Beziehungsgestaltung.
TERMINE.
1. Durchgang — abgeschlossen 09.–10. Februar · 02.–03. März · 23.–24. März · 13.–14. April 2026
2. Durchgang — ausgebucht, Aufnahme auf die Warteliste möglich 08.–09. Juni · 15.–16. Juni · 22.–23. Juni · 29.–30. Juni 2026
3. Durchgang — Plätze verfügbar 31. August–01. September · 28.–29. September · 26.–27. Oktober · 30. November–01. Dezember 2026
350 €





ORGANISA-
TORISCHES.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über den FIFSI-Fortbildungsshop. Dort ist die Fortbildung unter dem Titel „Grundlagen machtkritischer & diskriminierungssensibler Sozialer Arbeit“ verlinkt.
Teilnahmeumfang
Die Fortbildung umfasst zwei Veranstaltungstage. Voraussetzung für die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung ist die vollständige Teilnahme.
Arbeitsmaterialien
Fortbildungsbegleitende Unterlagen und Präsentationsfolien werden zur Nachbereitung und weiteren fachlichen Vertiefung bereitgestellt.
Es gelten unsere AGB und Datenschutzbestimmungen.
HAUSRECHT UND
TEILNAHMEAUSSCHLUSS.
Unsere Seminare, Fortbildungen und Fachveranstaltungen sind Lern-, Reflexions- und Begegnungsräume. Damit diese Räume professionell und verantwortungsvoll gestaltet werden können, braucht es klare Grundlagen. Als solche als bewusst zu verstehende, diskriminierende, menschenverachtende, antidemokratische oder entwürdigende Aussagen und Handlungen haben in unseren Veranstaltungen keinen Platz. Wir behalten uns vor, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen von der Teilnahme auszuschließen oder aus laufenden Veranstaltungen zu entfernen, wenn sie vor, während oder im Zusammenhang mit einer unserer Veranstaltungen entsprechend in Erscheinung treten. Dies gilt für Präsenzveranstaltungen ebenso wie für digitale Formate. Es kann dann auch ein Ausschluss für zukünftige Veranstaltungen, Seminare, Fortbildungen oder andere Formate von FIFSI e. V. gelten. Juristisch ist dieser Grundsatz in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert, ethisch und fachlich wird er durch unsere Werte- und Ethikordnung vertieft und präzisiert.

