
ONLINE oder in PRÄSENZ
Zertifizierungskurs
"Insoweit erfahrene Fachkraft nach
§8a SGB VIII/ §4 KKG"

PROFIL.
Der Zertifikatskurs qualifiziert Fachkräfte für die Tätigkeit als insoweit erfahrene Fachkraft in der Fachberatung bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung gemäß §§ 8a, 8b SGB VIII in Verbindung mit § 4 KKG. Die Qualifizierung erstreckt sich auf die rechtliche Verfahrenslogik des Kinderschutzes, die strukturierte Gefährdungseinschätzung, die Methodik der Fachberatung sowie die Standards für Dokumentation, Datenschutz und interdisziplinäre Kooperation.
Die insoweit erfahrene Fachkraft nimmt im Kinderschutzverfahren eine eigenständige fachliche Funktion wahr: Sie berät fallzuständige Fachkräfte bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos, sichert Mehrperspektivität und trägt dazu bei, Fehleinschätzungen zu reduzieren. Der Kurs vermittelt die hierfür erforderlichen rechtlichen, fachlichen und methodischen Grundlagen vollständig und ordnet sie in die Verfahrensstandards von Jugendämtern und freien Trägern ein.
Über die Grundqualifizierung hinaus setzt der Kurs zwei Schwerpunkte:
Individuelle Rollenentwicklung. Fachwissen allein begründet keine Beratungsfähigkeit. Maßgeblich ist, wie die Rolle im jeweiligen institutionellen Kontext ausgefüllt wird – als interne oder externe Fachkraft, in einer Organisation mit etablierten Verfahrenswegen oder in einem Arbeitsfeld, in dem diese Wege erst zu entwickeln sind. Der Kurs begleitet diesen Prozess über alle vier Blöcke: von der Auftrags- und Rollenklärung über die Bestimmung eigener fachlicher Grenzen bis zur Fähigkeit, Einschätzungen gegenüber Fachkräften, Leitungen und Kooperationspartnern begründet zu vertreten. Die Begrenzung auf zwölf Teilnehmende ist hierfür konstitutiv, nicht organisatorisch bedingt.
Interdisziplinäre und diskriminierungssensible Fachlichkeit. Fachreferentinnen aus Medizin und Sexualwissenschaft erschließen Perspektiven, die in der sozialpädagogischen Gefährdungseinschätzung regelmäßig unterbelichtet bleiben. Da fachliche Wahrnehmung nicht voraussetzungslos ist, wird die Reflexion institutioneller Vorannahmen, kultureller Zuschreibungen und struktureller Machtasymmetrien als Bestandteil jeder Einschätzung behandelt – nicht als gesondertes Modul.
Der Kurs schließt mit dem FIFSI-Zertifikat „Insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII" ab.

AUF EINEN
BLICK.
Umfang: 8 Tage in 4 Blöcken · [64 UE à 45 Min. – bitte gegenprüfen]
Format: Online oder in Präsenz
Zeiten: 09:00 – 16:30 Uhr
Gruppengröße: max. 12 Teilnehmende
Termine: Siehe Terminübersicht
Abschluss FIFSI-Zertifikat „Insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII und §4 KKG"
Kosten: 1750€
Kursleitung: Shiraz Maysum M.A.
Weitere Dozent:innen: Dr. med. M. Balsaras · Melanie Pirmer M.A.
CURRICULUM.
Die Inhalte sind entlang der gesetzlichen Verfahrenslogik des Kinderschutzes aufgebaut und in vier aufeinander aufbauenden Blöcken organisiert.
Block 1 (Tag 1–2) — Rechtliche Grundlagen, Schutzauftrag und Verfahrenslogik
Der erste Tag erschließt den Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe nach §§ 1 und 8a SGB VIII, den Begriff der Kindeswohlgefährdung sowie die Bedeutung gewichtiger Anhaltspunkte. Anschließend werden Rolle und Auftrag der insoweit erfahrenen Fachkraft systematisch erarbeitet: strukturelle Verankerung, Qualifikationsanforderungen, Adressatenkreis, Gegenstand der Beratung, Rollenprägung und Qualitätsentwicklung. Hier setzt die kursbegleitende Arbeit an der eigenen Rollenklärung ein.
Der zweite Tag ordnet die rechtlichen Grundlagen ein: UN-Kinderrechtskonvention, Grundgesetz, Familienrecht des BGB, KKG und SGB VIII sowie die Weiterentwicklungen durch das Bundeskinderschutzgesetz und das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Behandelt werden die Verfahrensstandards im Kinderschutz für Jugendämter und freie Träger, familiengerichtliche Verfahren bei Kindeswohlgefährdung, datenschutz- und schweigepflichtbezogene Entscheidungswege sowie Kommunikation und Kooperation im Netzwerk. Fallarbeit dient der Übersetzung der rechtlichen Struktur in professionelles Handeln.
Block 2 (Tag 3–4) — Medizinische und sexualwissenschaftliche Perspektiven
Der dritte Tag behandelt Kindeswohlgefährdung aus medizinischer Perspektive. Kenntnisse der altersgerechten kindlichen Entwicklung sind Voraussetzung dafür, Entwicklungsverzögerungen als möglichen Indikator für Vernachlässigung oder Misshandlung fachlich einzuordnen. Behandelt werden die Dimensionen kindlicher Entwicklung – kognitiv, sozial-emotional, körperlich, motorisch, sprachlich – sowie objektivierbare Parameter.
Der vierte Tag widmet sich Kinderschutz und Sexualität. Gegenstand sind die Rolle von Sexualität im Kinderschutz, die psychosexuelle Entwicklung von der pränatalen Phase bis zur Pubertät, die Abgrenzung kindlicher von erwachsener Sexualität, sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Warnsignale und Indikatoren, Gesprächsführung bei Verdacht und Offenbarung, digitaler Kinderschutz sowie professionelle Abgrenzung und Selbstfürsorge.
Block 3 (Tag 5–6) — Gefährdungsbeurteilung und Arbeit im Zwangskontext
Der fünfte Tag behandelt das Erkennen und Beurteilen von Kindeswohlgefährdung. Im Zentrum steht die Bestimmung der Eingriffsschwelle anhand ihrer drei Elemente: Die Gefahr muss gegenwärtig und erheblich sein, und es muss prognostisch mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten sein, dass ohne wirksame Veränderung eine Schädigung eintritt. Der Weg zur Schwellenentscheidung wird systematisch entwickelt: konkrete, beobachtbare und datierbare Erfassung der Anhaltspunkte, Trennung der Erkenntnisquellen, Bestimmung der Risikobedeutung, Verdichtung zur Prognose, Prüfung der tatsächlichen Wirksamkeit von Schutzfaktoren und Formulierung eines begründeten Schwellenurteils. Die Teilnehmenden erhalten hierfür einen Prognose-Check als Arbeitsinstrument. Ergänzend werden die Methodik der InsoFa-Beratung und entwicklungspsychologische Grundlagen behandelt.
Der sechste Tag behandelt die Arbeit im Zwangskontext: das Erkennen und Aushalten von Distanziertheit, Ablehnung und Misstrauen, den Aufbau einer tragfähigen Arbeitsbeziehung unter Bedingungen der Unfreiwilligkeit, wertschätzend konfrontative Gesprächsführung mit Eltern, das konkrete Ansprechen schwieriger Sachverhalte sowie den Umgang mit widersprüchlichen Aufträgen zwischen Vertrauensaufbau und Kontrolle. Weitere Gegenstände sind die realistische Einschätzung von Kooperationsbereitschaft, Netzwerkarbeit, die Kultur der Kindorientierung und die Einführung in die kursbegleitende Praxisaufgabe.
Block 4 (Tag 7–8) — Spezifische Konstellationen, Schutzkonzepte und Transfer
Der siebte Tag vertieft die Gefährdungseinschätzung bei und mit Familien mit Kindern mit Behinderung. Kinder mit Behinderungen tragen ein deutlich erhöhtes Risiko, von sexualisierter Gewalt, körperlicher Misshandlung oder Vernachlässigung betroffen zu sein, und ein erhöhtes Risiko wiederholter Betroffenheit. Nach § 8a Abs. 4 SGB VIII in der Fassung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes muss die Qualifikation der insoweit erfahrenen Fachkraft den spezifischen Schutzbedürfnissen dieser Kinder und Jugendlichen Rechnung tragen. Zweiter Gegenstand ist Kindeswohlgefährdung durch Mitarbeitende sowie durch Kinder und Jugendliche, einschließlich institutioneller Schutzkonzepte, Melde- und Beratungswege und Qualitätssicherung.
Der achte Tag dient dem Transfer und dem Abschluss: Präsentation und Reflexion der kursbegleitenden Praxisaufgabe entlang eines strukturierten Ablaufrasters, Fall- und Forschungswerkstatt an komplexen Konstellationen sowie die Arbeit mit der Kindesschutzmappe von FIFSI und studioUNBEQUEM. Abschließend werden Gelingensfaktoren, Hürden und Fallstricke in der Umsetzung des Schutzauftrags zusammengeführt.
WEITERES.
ZIELGRUPPE.
Der Zertifikatskurs richtet sich an Fachkräfte, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Aufgaben als insoweit erfahrene Fachkraft übernehmen oder übernehmen werden:
- Fachkräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe (Allgemeiner Sozialer Dienst, Hilfen zur Erziehung, Tagesgruppen, stationäre Angebote)
- Fachkräfte in Beratungsstellen und Frühen Hilfen
- Fachkräfte in Bildungseinrichtungen (Kindertagesbetreuung, Schule, Schulsozialarbeit)
- Berufsgeheimnisträger:innen mit Beratungsanspruch nach § 4 KKG
- Leitungskräfte mit Verantwortung für institutionelle Schutzkonzepte
TEILNAHMEVORAUSSETZUNG.
- Abgeschlossenes Studium der Pädagogik, Sozialen Arbeit oder Psychologie oder Ausbildung als staatlich anerkannte:r Erzieher:in, Heilerziehungspfleger:innen, Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen mit Bezug zum Kinderschutz
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im relevanten Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) oder in angrenzenden Bereichen (z. B. Schule, Beratung).
- erste Kenntnisse im Kinderschutz sowie im Familien-, Sozialrecht
Ausnahmen werden im Einzelfall geprüft. Bei Unklarheiten hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte vorab an die Kursleitung.
DOZENT:INNEN.
Kursleitung:
Shiraz Maysum (er/ihm) - Verantwortet Konzeption und Durchführung des Zertifizierungskurses. Arbeitsschwerpunkte: Verfahrenslogik im Kinderschutz, Beratungspraxis/ Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft, machtkritische und diskriminierungssensible Soziale Arbeit.
Weitere Dozentinnen:
Dr. med. M. Balsaras (sie/ ihr) - Block 2 Kindeswohlgefährdung aus medizinischer Perspektive: kindliche Entwicklung, objektivierbare Parameter, medizinische Indikatoren für Vernachlässigung und Misshandlung.
Melanie Pirmer, M.A. Sexualwissenschaft (sie/ ihr) - Block 2 Kinderschutz und Sexualität: psychosexuelle Entwicklung, Indikatoren sexualisierter Gewalt, Gesprächsführung bei Verdacht und Offenbarung, digitaler Kinderschutz.
LEISTUNGSNACHWEIS
& ABSCHLUSS.
Voraussetzung für die Zertifizierung sind:
- die durchgängige Teilnahme an allen vier Blöcken,
- die Anfertigung einer schriftlichen Fallarbeit im Umfang von 5–7 Seiten zu einem Fall aus der eigenen Praxis,
- die Präsentation und Reflexion der Fallarbeit im vierten Block.
Das FIFSI-Zertifikat „Insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII" weist die vermittelten Inhalte, die erworbenen Kompetenzbereiche und die eigenständigen Leistungen der Teilnehmenden im Einzelnen aus. Es dient als qualifizierter Nachweis gegenüber Jugendämtern, freien Trägern und Kooperationspartner:innen.
Fachliche Grundlagen des Curriculums
Inhalte und Kompetenzziele folgen der gesetzlichen Verfahrenslogik des Kinderschutzes gemäß §§ 8a, 8b SGB VIII in Verbindung mit § 4 KKG und orientieren sich an den fachlichen Empfehlungen der Landesjugendämter zur Qualifikation und Tätigkeit insoweit erfahrener Fachkräfte.
Maßgeblich sind insbesondere die gemeinsamen Empfehlungen des LWL-Landesjugendamtes Westfalen und des LVR-Landesjugendamtes Rheinland „Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualifikation einer insoweit erfahrenen Fachkraft" sowie die gemeinsamen Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter. Ergänzend werden landesspezifische Empfehlungen weiterer Landesjugendämter berücksichtigt.
Hinweis zur formalen Anerkennung
Die Anforderungen an die Tätigkeit als insoweit erfahrene Fachkraft werden gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII in den Vereinbarungen zwischen dem örtlichen Jugendamt und dem jeweiligen Träger geregelt. Aufgrund dieses Ausgestaltungsspielraums können kommunal unterschiedliche Voraussetzungen bestehen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Träger oder dem zuständigen Jugendamt über die dort geltenden Kriterien. FIFSI stellt für diesen Nachweis eine detaillierte Inhalts- und Stundenübersicht zur Verfügung.
Versäumte Blöcke
Kann ein Block aus krankheitsbedingten oder anderen zwingenden Gründen nicht besucht werden, besteht die Möglichkeit, diesen in einer der folgenden Kursreihen nachzuholen. Die Zertifizierung erfolgt nach Abschluss aller erforderlichen Bestandteile.
TERMINE.
1. Durchgang — abgeschlossen 09.–10. Februar · 02.–03. März · 23.–24. März · 13.–14. April 2026
2. Durchgang — ausgebucht, Aufnahme auf die Warteliste möglich 08.–09. Juni · 15.–16. Juni · 22.–23. Juni · 29.–30. Juni 2026
3. Durchgang — Plätze verfügbar 31. August–01. September · 28.–29. September · 26.–27. Oktober · 30. November–01. Dezember 2026
1750 €





ORGANISA-
TORISCHES.
Erweitertes Führungszeugnis Zur Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII ist vor Kursbeginn ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, dessen Ausstellungsdatum zu Kursbeginn nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Sofern ein solches Führungszeugnis regelmäßig beim aktuellen Arbeitgeber vorzulegen ist, genügt eine Bestätigung des Arbeitgebers über die erfolgte Vorlage – unter Angabe des Vorlagezeitpunkts – sowie über die Eintragsfreiheit.
Eigenerklärung Alle Teilnehmenden reichen eine Erklärung ein, dass gegen sie derzeit kein Verfahren wegen Körperverletzung oder sexuellem Missbrauch anhängig ist. Das Formular ist der Anmeldung beigefügt.
Anmeldung und Zahlung Die Anmeldung erfolgt über den FIFSI-Fortbildungsshop.
Es gelten unsere AGB und Datenschutzbestimmungen.
HAUSRECHT UND
TEILNAHMEAUSSCHLUSS.
Unsere Seminare, Fortbildungen und Fachveranstaltungen sind Lern-, Reflexions- und Begegnungsräume. Damit diese Räume professionell und verantwortungsvoll gestaltet werden können, braucht es klare Grundlagen. Als solche als bewusst zu verstehende, diskriminierende, menschenverachtende, antidemokratische oder entwürdigende Aussagen und Handlungen haben in unseren Veranstaltungen keinen Platz. Wir behalten uns vor, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen von der Teilnahme auszuschließen oder aus laufenden Veranstaltungen zu entfernen, wenn sie vor, während oder im Zusammenhang mit einer unserer Veranstaltungen entsprechend in Erscheinung treten. Dies gilt für Präsenzveranstaltungen ebenso wie für digitale Formate. Es kann dann auch ein Ausschluss für zukünftige Veranstaltungen, Seminare, Fortbildungen oder andere Formate von FIFSI e. V. gelten. Juristisch ist dieser Grundsatz in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert, ethisch und fachlich wird er durch unsere Werte- und Ethikordnung vertieft und präzisiert.

