Online-
Zertifizierungskurs
"Insoweit erfahrene Fachkraft nach §8a SGB VIII/ §4 KKG"
Der achttägige Online-Zertifizierungskurs zur insoweit erfahrenen Fachkraft (ISEF/InsoFa) vermittelt Fachkräften eine fundierte, praxisnahe und rechtssichere Handlungskompetenz im Kinderschutz. Aufbauend auf der gesetzlichen Verfahrenslogik – insbesondere § 8a und § 8b SGB VIII in Verbindung mit § 4 KKG – werden die zentralen Aufgaben, Grenzen und Verantwortlichkeiten der ISEF-Rolle klar herausgearbeitet: als qualifizierte Fachberatung in Situationen, in denen Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung im Raum stehen und professionelle Einschätzung, Struktur und Verhältnismäßigkeit gebraucht werden.
Im Zentrum der Fortbildung steht u.a. das professionelle Einordnen komplexer Kontexte: Was ist beobachtbar, was ist Deutung, was ist Hypothese – und welche Informationen fehlen noch, um eine fachlich begründete Einschätzung vornehmen zu können? Die Teilnehmenden lernen, Hinweise strukturiert zu gewichten, Risiko- und Schutzfaktoren sauber herauszuarbeiten und Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen – immer entlang der Leitlinie: so viel Hilfe wie möglich, so viel Eingriff wie nötig. Dabei wird deutlich, dass Kinderschutz nicht aus Checklisten besteht, sondern aus einer reflektierten, begründungsfähigen Praxis, die Dynamiken, Entwicklungsstände, Belastungslagen und institutionelle Rahmenbedingungen zusammendenkt.
Die Fortbildung verbindet rechtliche Grundlagen mit der entscheidenden Frage, wie dieses Wissen in verantwortungsvolles Handeln übersetzt wird. Genau hier liegt die Qualität des Kurses: Teilnehmende werden nicht nur mit Normen vertraut gemacht, sondern systematisch darin begleitet, ihr eigenes Fachverständnis und ihre beruflichen Rahmenbedingungen in Richtung der ISEF-Rolle zu transferieren. Das bedeutet: Handlungssicherheit entwickeln, ohne sich hinter Gesetzestexten zu verstecken – und gleichzeitig rechtlich sauber bleiben, ohne in Aktionismus oder Übervorsicht zu kippen. Der Kurs schafft hierfür eine klare Struktur: Verfahrenslogik, Datenschutz- und Schweigepflichtfragen, Dokumentationsstandards, Kommunikations- und Beteiligungslogiken sowie interdisziplinäre Fallarbeit werden so miteinander verknüpft, dass daraus ein tragfähiger professioneller „Kompass“ entsteht.
Ein besonderer Fokus liegt auf der interdisziplinären und diskriminierungssensiblen Perspektive im Kinderschutz. Denn Wahrnehmung ist nie neutral: Was sehen wir schnell und leicht – und was fällt uns schwerer zu sehen, weil es von eigenen Erfahrungen, institutionellen Routinen, impliziten Annahmen oder gesellschaftlichen Zuschreibungen beeinflusst wird? Der Kurs stärkt die Fähigkeit, Bias und Machtasymmetrien als fachlich relevante Faktoren zu erkennen, ohne den Kinderschutz zu relativieren. Ziel ist eine Kinderschutzpraxis, die professionell, ethisch fundiert und menschenrechtsorientiert handelt – jenseits von Defizitblick und vorschneller Zuschreibung, aber ebenso jenseits von Unklarheit oder Verantwortungsdiffusion.
Der Zertifizierungskurs richtet sich an Fachkräfte, die in ihrer Praxis Verantwortung im Kinderschutz tragen oder sich dafür qualifizieren möchten – in der Kinder- und Jugendhilfe, in Beratungskontexten, in Bildungseinrichtungen oder in angrenzenden psychosozialen Feldern. Die acht Tage sind wissensdicht und strukturiert konzipiert: mit klar geführtem Input, angeleiteter Reflexion und Fallbezügen, die den Transfer in den Berufsalltag sichern. Am Ende steht ein Zertifikat, das die absolvierte Qualifizierung dokumentiert – und vor allem: ein fachlich begründetes, reflektiertes und handlungssicheres Verständnis dafür, wie ISEF-Beratung im Kinderschutz professionell gestaltet wird.
Die Inhalte und Kompetenzziele des Kurses sind entlang der gesetzlichen Verfahrenslogik des Kinderschutzes (insb. §8a/§8b SGB VIII i. V. m. §4 KKG) aufgebaut und orientieren sich an den fachlichen Empfehlungen/Qualitätsanforderungen der Landesjugendämter zur Qualifikation und Tätigkeit von InsoFa/ISEF.
Curriculum:
Block 1 (Tag 1–2) – Rechtsgrundlagen, Schutzauftrag & Verfahrenslogik im Kinderschutz
Einführung in die gesetzlichen Grundlagen und die professionelle Verfahrenslogik des Kinderschutzes. Der Block klärt den Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe, die Bedeutung „gewichtiger Anhaltspunkte“ sowie die Grundstruktur einer fachlich begründeten Gefährdungseinschätzung (Beobachtung, Hypothesenbildung, Risiko- und Schutzfaktoren, Verhältnismäßigkeit). Vermittelt werden die zentralen Normen und Schnittstellen: §8a/§8b SGB VIII, §4 KKG sowie die Grundlinien datenschutz- und schweigepflichtbezogener Entscheidungswege im Kinderschutz. Zusätzlich werden Verfahrensstandards für Jugendamt und freie Träger, Dokumentationslogiken (Nachvollziehbarkeit, Zeitpunktbezogenheit) sowie Grundzüge familiengerichtlicher Verfahren bei Kindeswohlgefährdung (u. a. §1666 BGB) eingeordnet. Fallarbeit (z. B. Fallvignette) dient dazu, die rechtliche Struktur konsequent in professionelles Handeln zu übersetzen – sachlich, präzise und machtsensibel.
⸻
Block 2 (Tag 3–4) – Rolle, Auftrag & Methodik der ISEF/InsoFa-Beratung
Der zweite Block legt den Schwerpunkt auf die ISEF-Rolle als qualifizierte Fachberatung: Auftrag, Grenzen, Verantwortung, und die professionelle Positionierung zwischen Hilfe, Schutz und institutionellem Rahmen. Die Teilnehmenden erarbeiten einen klaren Beratungsstandard für die ISEF-Tätigkeit: Auftragsklärung, Strukturierung der Fallinformationen, Trennung von Fakten/Deutungen, Einschätzungslogik, Ableitung verhältnismäßiger Handlungsschritte, Ergebnisfesthaltung sowie Transfer in die jeweilige Institution. Methodisch wird die Fachberatung als interdisziplinäres Format aufgebaut: systemische und psychologische Perspektiven, risikoorientierte Einordnung, kooperative Entscheidungsarchitektur und nachvollziehbare Begründung. Ein zentrales Element ist die professionelle Gesprächsführung im Kinderschutz: Beteiligung und Transparenz, Umgang mit Widerstand, Schutz vor Eskalation, Verbindlichkeit und klare Kommunikation gegenüber Fachkräften, Eltern und Institutionen. Der Block ist durchzogen von diskriminierungssensibler Reflexion (Bias, Zuschreibungen, Machtasymmetrien) – nicht als „Add-on“, sondern als Qualitätsstandard professioneller Einschätzung.
⸻
Block 3 (Tag 5–6) – Vertiefung Gefährdungslagen, interdisziplinäre Fallanalyse & diskriminierungssensible Perspektive
Dieser Block vertieft die fachliche Einschätzungskompetenz anhand typischer und komplexer Gefährdungskonstellationen (z. B. Vernachlässigung, psychische Gewalt, häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, elterliche Überforderung/Erkrankung, Sucht, Bindungsabbrüche, chronische Konfliktdynamiken). Der Fokus liegt auf professioneller Fallanalyse: Verlaufslogik, Frühwarnsignale, Schutzfaktoren, Dynamiken von Loyalität/Scham/Angst, sowie der Unterschied zwischen akuter Krise und chronischem Risiko. Dabei werden entwicklungspsychologische und trauma-/bindungsbezogene Grundlagen so eingebunden, dass sie die Gefährdungseinschätzung stärker, nicht „therapeutischer“ machen. Ein zentrales Modul ist die diskriminierungssensible und migrations-/armutssensible Analyse von Kinderschutzfällen: Wie wirken institutionelle Vorannahmen, kulturelle Zuschreibungen, Sprache, Klassismus und Rassismus auf Wahrnehmung, Bewertung und Entscheidung? Ziel ist eine Kinderschutzpraxis, die weder blind für Macht ist, noch defizitorientiert arbeitet – sondern fachlich präzise, menschenrechtsorientiert und reflexiv.
⸻
Block 4 (Tag 7–8) – Schutzkonzepte, institutionelle Verantwortung, Qualitätssicherung & Transfer
Der Abschlussblock richtet den Blick auf Kinderschutz als Organisations- und Systemaufgabe: institutionelle Verantwortung, Zuständigkeiten, Kooperationspflichten und die Frage, wie Schutzstrukturen wirksam und überprüfbar implementiert werden. Die Teilnehmenden lernen, Schutzkonzepte/Handlungsketten in ihrer Einrichtung oder ihrem Arbeitsfeld so zu denken, dass sie im Alltag funktionieren (Rollenklärung, Melde-/Beratungswege, Dokumentationsstandard, Datenschutz- und Schweigepflichtpraxis, Schnittstellenmanagement). Ein Schwerpunkt ist Qualitätssicherung: Fehlerkultur, reflexive Praxis, kollegiale Beratung, Supervision, Fallnachbereitung, Standards zur Entscheidungsbegründung sowie Selbstschutz/Belastungsmanagement in hochdynamischen Fällen. Der Block endet mit Transfer und Abschluss: Anwendung des Gelernten auf komplexe Fallkonstellationen, Zusammenführung der Beratungslogik und Verfahrenslogik, sowie ein Abschlussformat (z. B. Fallreflexion / kurze Lernerfolgssicherung), das die Zertifikatsvergabe transparent, fair und fachlich nachvollziehbar macht.
Zur Prüfung der persönlichen Eignung, wie sie in § 72 SGB VIII für Hauptamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe beschrieben wird, ist vor Antritt des Zertifikatskurses ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen (Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate bei Beginn des Kurses, Vorlage als Fax reicht aus). Sofern ein solches Führungszeugnis regelmäßig beim aktuellen Arbeitgeber vorgelegt werden muss, kann auch eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers, dass das erweiterte Führungszeugnis vorgelegt wurde (mit Angabe des Zeitpunkts der Vorlage) und frei von Einträgen ist, abgegeben werden. Zudem ist von jedem eine Erklärung einzureichen, in der die Teilnehmenden bestätigen, dass aktuell kein Verfahren wegen Körperverletzung oder sexuellem Missbrauch gegen sie anhängig ist (s. Anhang).
Was erwartet dich?
- Vermittlung der rechtlichen Grundlagen (SGB VIII, §8a, §8b, Datenschutz etc.)
- Rolle, Aufgaben und Grenzen der ISEF
- Strukturierte Gefährdungseinschätzung & Verfahren
- Interaktive Fallarbeit und kollegiale Beratung
- Reflexion von Haltung, Rolle und Verantwortung
- Multiperspektivisches Arbeiten im Hilfesystem
- Auseinandersetzung mit institutionellen Dynamiken
- Raum für Austausch, Fragen und Praxistransfer
- Umfangreiches Kursmaterial (wird im Vorfeld zugeschickt)
Wir arbeiten mit Methodenvielfalt: Fachimpulse, Kleingruppenarbeit, Diskussionen und Fallanalysen.
Zertifizierung
Die erfolgreiche Teilnahme an der gesamten Kursreihe wird durch das FIFSI-Zertifikat „Insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII“ bestätigt. Im Zertifikat sind alle vermittelten Inhalte, Kompetenzbereiche und eigenständigen Leistungen der Teilnehmenden nachvollziehbar dokumentiert.
Voraussetzung für die Zertifizierung ist die durchgängige Teilnahme an allen Seminarblöcken sowie die Bearbeitung einer schriftlichen Fallarbeit (5–7 Seiten). In dieser Fallarbeit reflektieren die Teilnehmenden einen eigenen Praxisfall auf Grundlage der im Kurs erarbeiteten fachlichen Standards, Haltungsanforderungen und gesetzlichen Grundlagen rund um § 8a SGB VIII.
Sollte ein Seminarblock aus krankheitsbedingten oder anderen dringenden Gründen nicht besucht werden können, besteht die Möglichkeit, diesen Block in einer der folgenden Zertifikatsreihen nachzuholen. Die Zertifizierung erfolgt in diesem Fall nach Abschluss aller erforderlichen Bestandteile.
Das FIFSI-Zertifikat dient als qualifizierter Nachweis der Befähigung, im Kinderschutzverfahren gemäß § 8a SGB VIII als insoweit erfahrene Fachkraft tätig zu sein, und kann gegenüber Jugendämtern, freien Trägern sowie Kooperationspartner*innen ausgewiesen werden.
Weiteres:
Kursleitung/ Referent:innen:
Herr Shiraz Maysum
und weitere.
Kursmaterialien:
Zu Kursbeginn erhalten alle Teilnehmenden einen Materialordner mit Präsentationen, rechtlichen Grundlagen, Instrumenten zur Gefährdungseinschätzung, Leitfäden, Fachartikeln und Literaturhinweisen.
Termine 2026
jeweils montags & dienstags/ 09:00 Uhr - 16:30 Uhr/ 8 Tage
- 1. Durchgang: 09. - 10. Februar, 02. - 03. März, 23. - 24. März, 13. - 14. April
- 2. Durchgang (gebündelt): 08. - 09. Juni, 15. - 16. Juni, 22. - 23. Juni, 29. - 30. Juni 2026
- 3. Durchgang: 31. August - 01. September, 28. - 29. September, 26. - 27. Oktober, 30. November - 01. Dezember 2026
