Online-
Zertifizierungskurs 
"Insoweit erfahrene Fachkraft nach §8a SGB VIII/ §4 KKG"

Kinderschutz braucht Haltung, Fachwissen und Entscheidungsstärke. In unserem Online-Zertifizierungskurs zur insoweit erfahrenen Fachkraft (ISEF) nach §8a SGB VIII / §4 KKG vermitteln wir nicht nur rechtliche Grundlagen und fachliche Anforderungen, sondern schaffen einen lebendigen Lernraum, in dem Reflexion, Erfahrung und Austausch zentral sind. Der Kurs bietet praxisnahe Auseinandersetzung mit realitätsnahen Fallvignetten, kollegialer Beratung und interaktiven Methoden – getragen von multiprofessionellen Perspektiven, persönlicher Verantwortung und dem Mut, auch in komplexen Situationen handlungsfähig zu bleiben.

Mit der Weiterentwicklung des SGB VIII und dem Bundeskinderschutzgesetz wurde der Schutzauftrag für Fachkräfte und Institutionen weiter geschärft. Damit dieser verantwortungsvoll umgesetzt werden kann, braucht es qualifizierte Personen, die Fachkräfte in komplexen Fällen beraten, begleiten und fachlich absichern: die insoweit erfahrene Fachkraft (ISEF). Sie unterstützt bei der Einschätzung möglicher Gefährdungen, stärkt Fachkräfte in ihrer kommunikativen, rechtlichen und ethischen Verantwortung und hilft, Entscheidungen auf einer fundierten, menschenrechts- und machtsensiblen Grundlage zu treffen.

Zugleich gewinnt im modernen Kinderschutz die Diskriminierungssensibilität zunehmend an Bedeutung. Gesellschaftliche Machtverhältnisse, Stereotype und unbewusste Bias wirken auch in institutionellen Kontexten – oft subtil, aber mit realen Folgen für Familien und Kinder. Eine diskriminierungssensible Fachkraft erkennt diese Mechanismen, reflektiert die eigene Position im System und achtet darauf, dass Hilfen nicht durch Sprache, Routinen oder Strukturen verzerrt werden. Das bedeutet: Fachkräfte im Kinderschutz tragen Verantwortung, sich mit der eigenen Rolle, mit gesellschaftlichen Normalitätsvorstellungen und mit intersektionalen Dynamiken auseinanderzusetzen.
 

Der Zertifikatskurs verbindet deshalb rechtliche und fachliche Grundlagen mit sozialpsychologischen und machtkritischen Perspektiven. Er vermittelt Verfahren, Gesprächsführung und Einschätzungsinstrumente, fördert die Fähigkeit zur systemischen und intersektionalen Fallanalyse und eröffnet Raum für kollegiale Beratung, Fallreflexion und ethische Entscheidungsprozesse.

Unser Anspruch ist es, Fachkräfte zu stärken – damit sie mit fachlicher Sicherheit handeln können.Ziel ist eine Kinderschutzpraxis, die Sicherheit gibt, Rechte wahrt und Diskriminierung nicht reproduziert, sondern aktiv entgegenwirkt. Dabei verbinden wir juristische, psychosoziale, medizinische und institutionelle Aspekte zu einem ganzheitlichen Gesamtbild.

 

Curriculum:

Das Curriculum verbindet rechtliche, fachliche, psychosoziale und machtkritische Perspektiven des Kinderschutzes. Es befähigt Fachkräfte, komplexe Gefährdungslagen differenziert einzuschätzen, fachlich begründete Beratungsprozesse zu gestalten und die eigene Haltung kritisch zu reflektieren. Dabei werden rechtliche Standards mit systemischem Denken, sozialpsychologischer Reflexion und diskriminierungssensiblen Perspektiven verbunden. Ziel ist eine Kinderschutzpraxis, die professionell, ethisch fundiert und menschenrechtsorientiert agiert – jenseits von Defizitblicken und einseitiger Zuschreibung.

Block 1 – Grundlagen & Haltung im Kinderschutz: Einführung in die rechtlichen, fachlichen und institutionellen Grundlagen des Kinderschutzes nach SGB VIII und Bundeskinderschutzgesetz. Klärung der Rolle, Funktion und Verantwortung der insoweit erfahrenen Fachkraft (ISEF). Auseinandersetzung mit Haltung, Macht und Verantwortung im Spannungsfeld von Kontrolle, Vertrauen und Menschenrechten. Thematisiert werden außerdem Fragen der Selbstpositionierung, institutionellen Rahmung und professionellen Rollengrenzen. Reflexion eigener Wahrnehmungsmuster, Bias und Entscheidungslogiken im Kontext von Kinderschutzprozessen.

Block 2 – Gefährdungseinschätzung & Beratungsprozess: Vertiefung des Kernauftrags: Gestaltung, Dokumentation und Begleitung des Prozesses der Gefährdungseinschätzung. Anwendung methodischer Leitfäden, Einschätzungsinstrumente und strukturierter Kommunikationsverfahren. Analyse von Fallverläufen aus juristischer, psychosozialer und medizinischer Perspektive. Kooperative Fallarbeit mit unterschiedlichen Professionen. Der Block sensibilisiert für Ambivalenzen zwischen Hilfe und Kontrolle und stärkt die Fähigkeit, Entscheidungen auf einer nachvollziehbaren, fachlich begründeten und machtsensiblen Basis zu treffen.

Block 3 – Fallanalyse, Fehlerkultur & Diversitätssensibilität: Analyse realer Kinderschutzfälle und Erkenntnisse aus der Fehlerforschung. Reflexion struktureller Einflussfaktoren wie Migration, Armut, Behinderung, Geschlecht und Familie im Kontext von Macht und Wahrnehmung. Einführung in intersektionale Fallanalyse und diversitätssensible Kommunikation. Der Block zeigt auf, wie strukturelle Diskriminierung, epistemische Gewalt und implizite Vorannahmen Fallentscheidungen beeinflussen können – und wie Fachkräfte diesen Dynamiken professionell begegnen.

Block 4 – Schutzkonzepte & institutionelle Verantwortung: Kindeswohlgefährdung innerhalb von Institutionen: Machtmissbrauch, Grenzverletzungen und Gewalt unter Fachkräften oder Gleichaltrigen. Entwicklung, Implementierung und Evaluation von Schutzkonzepten. Vertiefung zu institutioneller Prävention, Krisenintervention und Umgang mit Verdachtsfällen. Auseinandersetzung mit Leitungshandeln, Organisationskultur und Verantwortung auf struktureller Ebene. Fokus auf die Rolle der ISEF im Spannungsfeld von Fachberatung, Loyalität, Macht und Ethik.

Block 5 – Integration, Reflexion & Fallarbeit: Abschlussblock mit kollegialer Intervision, Präsentation und Auswertung der schriftlichen Fallausarbeitungen. Reflexion der eigenen professionellen Haltung, Selbstfürsorge und Grenzen der Rolle. Übertragung der Kursinhalte in den beruflichen Alltag, Festigung fachlicher Standards und Stärkung der persönlichen Sicherheit im Verfahren. Diskussion zur nachhaltigen institutionellen Verankerung von Qualitäts- und Schutzstandards.

Zwischen Block 4 und 5 verfassen die Teilnehmenden eine schriftliche Fallarbeit (5–7 Seiten), die im Abschlussblock präsentiert, gemeinsam reflektiert und schriftlich rückgemeldet wird.

Zur Prüfung der persönlichen Eignung, wie sie in § 72 SGB VIII für Hauptamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe beschrieben wird, ist vor Antritt des Zertifikatskurses ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen (Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate bei Beginn des Kurses, Vorlage als Fax reicht aus). Sofern ein solches Führungszeugnis regelmäßig beim aktuellen Arbeitgeber vorgelegt werden muss, kann auch eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers, dass das erweiterte Führungszeugnis vorgelegt wurde (mit Angabe des Zeitpunkts der Vorlage) und frei von Einträgen ist, abgegeben werden. Zudem ist von jedem eine Erklärung einzureichen, in der die Teilnehmenden bestätigen, dass aktuell kein Verfahren wegen Körperverletzung oder sexuellem Missbrauch gegen sie anhängig ist (s. Anhang).

Was erwartet dich?

  • Vermittlung der rechtlichen Grundlagen (SGB VIII, §8a, §8b, Datenschutz etc.)
  • Rolle, Aufgaben und Grenzen der ISEF
  • Strukturierte Gefährdungseinschätzung & Verfahren
  • Interaktive Fallarbeit und kollegiale Beratung
  • Reflexion von Haltung, Rolle und Verantwortung
  • Multiperspektivisches Arbeiten im Hilfesystem
  • Auseinandersetzung mit institutionellen Dynamiken
  • Raum für Austausch, Fragen und Praxistransfer
  • Umfangreiches Kursmaterial (wird im Vorfeld zugeschickt)

Wir arbeiten mit Methodenvielfalt: Fachimpulse, Kleingruppenarbeit, Diskussionen und Fallanalysen.

Zertifizierung

Die erfolgreiche Teilnahme an der gesamten Kursreihe wird durch das FIFSI-Zertifikat „Insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII“ bestätigt. Im Zertifikat sind alle vermittelten Inhalte, Kompetenzbereiche und eigenständigen Leistungen der Teilnehmenden nachvollziehbar dokumentiert.

Voraussetzung für die Zertifizierung ist die durchgängige Teilnahme an allen Seminarblöcken sowie die Bearbeitung einer schriftlichen Fallarbeit (5–7 Seiten). In dieser Fallarbeit reflektieren die Teilnehmenden einen eigenen Praxisfall auf Grundlage der im Kurs erarbeiteten fachlichen Standards, Haltungsanforderungen und gesetzlichen Grundlagen rund um § 8a SGB VIII.

Sollte ein Seminarblock aus krankheitsbedingten oder anderen dringenden Gründen nicht besucht werden können, besteht die Möglichkeit, diesen Block in einer der folgenden Zertifikatsreihen nachzuholen. Die Zertifizierung erfolgt in diesem Fall nach Abschluss aller erforderlichen Bestandteile.

Das FIFSI-Zertifikat dient als qualifizierter Nachweis der Befähigung, im Kinderschutzverfahren gemäß § 8a SGB VIII als insoweit erfahrene Fachkraft tätig zu sein, und kann gegenüber Jugendämtern, freien Trägern sowie Kooperationspartner*innen ausgewiesen werden.

Weiteres:

Kursleitung/ Referent:innen:

Herr Shiraz Maysum

und weitere.

Kursmaterialien:

Zu Kursbeginn erhalten alle Teilnehmenden einen Materialordner mit Präsentationen, rechtlichen Grundlagen, Instrumenten zur Gefährdungseinschätzung, Leitfäden, Fachartikeln und Literaturhinweisen.

Termine 2026

jeweils montags & dienstags/ 09:00 Uhr - 16:30 Uhr/ 8 Tage

  • 1. Durchgang: 09. - 10. Februar, 02. - 03. März, 23. - 24. März, 13. - 14. April

 

  • 2. Durchgang: 31. August - 01. September, 28. - 29. September, 26. - 27. Oktober, 30. November - 01. Dezember 2026

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